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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Studio GS Visuals GmbH,
Taubstummengasse 5/14a, 1040 Wien
info@gs-visuals.com
UID-Nr. ATU76328305
FN 547446y
(„GS Visuals“)
Stand: 24.11.2022

1. Geltungsbereich

1.1 Der gesamte Geschäftsverkehr, insbesondere Lieferungen, Leistungen und Angebote von und an G S V i s u a l s („Anwendungsbereich“) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners („Kunde“) – zwischen dem Kunden und GS Visuals gelten nur dann, wenn GS Visuals dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Vertragserfüllungshandlungen von GS Visuals gelten nicht als Zustimmung zu von den GS Visuals Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.2. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift insbesondere auf unseren Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. GS Visuals behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sie wird geänderte Fassungen auf ihrer Homepage http://www. https://gs-visuals.com/de publizierten. Widerspricht der Kunde innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung oder Übermittlung an den Kunden geänderten Geschäftsbedingungen nicht, gilt sein Schweigen als Zustimmung und die geänderten Geschäftsbedingungen treten in Kraft.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumlichkeiten und/oder auf unserer Homepage https://gs-visuals.com/de zur Verfügung und werden dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Wege zugesendet.

2. Vertragsabschluss

2.1. Vertragsangebote (Bestellungen), Angebotsunterlagen (Pläne, technische Spezifikationen, Objektpläne, Einrichtungsplan, Bau- und Ausstattungsbeschreibung etc.) von Kunden sind verbindlich und kostenlos. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf, damit ein Vertrag zustande kommt, einer schriftlichen Annahme durch GS Visuals. Erfüllt GS Visuals Aufträge oder Bestellungen, z.B. in dem das Werk/die Leistung oder ein Entwurf oder sonstige Leistung an den Kunden abgesendet wird, kommt ebenfalls ein Vertrag gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2.2. Angebote und sonstigen Erklärungen von GS Visuals sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Befristungen von Anboten durch den Kunden gelten als nicht beigesetzt. Auch die Anbotsannahme erfolgt auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3. Ein Kostenvoranschlag oder eine Kostenschätzung wird von GS Visuals nach bestem Wissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
2.4 Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 20 % der gesamten Auftragssumme ergeben, so wird GS Visuals den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 20 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Inkludierte Änderungen nach Punkt 5. Sind keine Kostenerhöhungen.
2.5. An das übermittelte Angebot sind wir nur insofern gebunden, als dass der AG vor Angebotslegung Pläne und Unterlagen zur Verfügung gestellt bzw. die Lage der Liegenschaft bekannt gegeben hat. Hat der AG das Angebot ohne Zusendung dieser Unterlagen eingeholt, versteht sich das Angebot als vorläufige Kostenschätzung.

3. Notwendige Unterlagen

3.1 Der AG übermittelt uns bei Auftragserteilung alle für die Modellerstellung notwendigen Unterlagen. Der AG haftet für die Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen (Objektpläne, Einrichtungsplan, Bau- und Ausstattungsbeschreibung) verschuldensunabhängig. Ebenso haftet der Kunde für Mängel, welche sich ergeben, weil Pläne nicht detailliert genug ausgegeben werden bzw. Details nicht im Plan eingezeichnet sind. Als Vertragsgrundlage sind stets die übermittelten Planunterlagen anzusehen. Notwendige Unterlagen für
Außenansichten:
• Einreichplanung (alle Pläne, Grundrisse und Schnitte) in PDF oder DWG-Format bzw. 3DModell
(falls vorhanden)
• Adresse und Lageinformation (Lage und Ausrichtung des Grundstücks, Position des Gebäudes
auf dem Grundstück)
• Bau- und Ausstattungsbeschreibung für Außenbereiche (Materialien, Beläge, Art der
Ausführung, Besonderheiten, etc.)
• Gewünschte Perspektiven und Standpunkte
Innenansichten:
• Bau- und Ausstattungsbeschreibung für Innenbereiche (Materialien, Bodenbeläge, Armaturen,
Verputz, etc.)
• Pläne für Elektrotechnikinstallation (Auslässe, Lichtschalter, etc.)
• Einrichtungsplanung (Anordnung der Möbel im Raum), Design- und Dekorationsvorschläge
bzw. Stilvorgaben (Moodboards)
• Gewünschte Perspektiven und Standpunkte sowie Stimmung

4. Ermächtigung zur Gestaltung

4.1 Wenn der AG keine Einrichtungs- und Designplanung bereitstellt, besteht die Möglichkeit uns zu ermächtigen die Einrichtungsplanung und Gestaltung der Räume nach eigenem Ermessen kostenfrei durchzuführen. Der AG hat hier eine Stilrichtung vorzugeben. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass nachträgliche Änderungen an Einrichtung und Design, sofern diese nicht inkludiert sind, verrechnet werden.

5. Inkludierte Änderungen (Korrekturschleifen)

5.1. Im Angebotspreis sind geringfügige Änderungen (Korrekturschleifen) während der Projektphase im vereinbarten Ausmaß von 2 Korrekturen inkludiert. Der AG hat so die Möglichkeit geringfügige Änderungen kostenfrei vornehmen zu lassen. Unter geringfügige Änderungsarbeiten fallen beispielsweise: Änderung und Versetzen von einzelnen Einrichtungsgegenständen oder Ausstattungsmerkmalen, Versetzen von einzelnen Bauteilen (z.B. Fenster). Nicht geringfügig sind jedenfalls Änderungen, die wesentliche Teile der Gebäudehülle (Modell) betreffen, insbesondere Planänderungen, neues 3D Modell, Stimmung, Perspektive und ähnliches.
5.2. Videos haben keine Korrekturen im Preis inbegriffen. Visualisierungen und 360 Panoramen haben 2 geringfügige Korrekturen im Preis inbegriffen. Abänderungen über diesem Ausmaß werden dem Auftraggeber verrechnet (z.B. Autorkorrektur).
5.3. Telefonisch, via Fax oder E-Mail angeordnete Änderungen / Änderungen sind ausschließlich schriftlich (auch per FAX bzw. E-Mail anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit.
5.4. Wird dem Auftraggeber ein korrekturfähiges Zwischenprodukt vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Abweichungen: Stimmungsabweichungen, Kamerawinkel, Kamera – Geschwindigkeit und sämtliche in der kreativen Sphäre liegenden Abweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.
5.5. Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind nicht verbindlich. Wird vom Auftraggeber kein Proof beigestellt bzw. ein solcher beim Auftragnehmer nicht bestellt, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit für die Umsetzung der kreativen Ideen. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

6. Preise/Entgelt

6.1. Unsere Preise bzw. Entgelte sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen. Die erforderlichen und angemessenen Spesen (z.B. für Fahrkosten, Reisekosten, Barauslagen Drohnenaufnahmen etc.) sind zu dem jeweils vereinbarten Preis/Entgelt hinzuzurechnen.
6.2. Leitwährung ist der Euro. Schuldet der Kunde das Entgelt für Lieferungen und Leistungen nicht in Euro und verschlechtert sich das Devisenumtauschverhältnis (Euro zu Fremdwährung) seit Vertragsabschluss (Annahme der Bestellung) bis zum Datum der Fakturierung um mehr als 4 %, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Preisanpassung vorzunehmen.
6.3. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können in Rechnung gestellt werden. Bei Aufträgen die mehrere Einheiten oder Teillieferungen/Teilleistungen umfassen, sind Teilrechnungen immer zulässig.
6.4. Wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird, hat GS Visuals Anspruch auf ein angemessenes Honorar.

7. Zahlung

7.1. Sofern keine besonderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden, ist der Preis bzw. das Entgelt bei Lieferung bzw. Fertigstellung des Auftrages zur Zahlung fällig.
7.2. Werden Lieferungen/Leistungen in Teilen verrechnet, sind die darauf zu entrichtenden Teilzahlungen mit Zustellung der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für die in Rechnung gestellten Beträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Es tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
7.3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug in EURO oder der vereinbarten Währung binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zu leisten.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen Forderungen von GS Visuals aufzurechnen oder Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder gemäß § 1052 ABGB zurückzubehalten. Auch allfällige Zurückbehaltungsrechte des Kunden gemäß § 471 ABGB oder §§ 369 ff UGB werden hiermit ausgeschlossen.
7.5. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem GS Visuals über sie frei verfügen kann.
7.6. GS Visuals ist berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautenden Anweisungen des Kunden auf ältere Forderungen (auch auf Zinsen oder Kosten) anzurechnen. Ein allfällig schriftlich vereinbarter Skontoabzug setzt voraus, dass außer der zu begleichenden Forderung keine Forderungen von GS Visuals gegen den Kunden offen und fällig sind.
7.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung von GS Visuals vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2020 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
7.8. GS Visuals kann unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der Zahlung oder sonstigen Leistung des Kunden aufschieben und Leistungen an den Kunden bis zur vollständigen Erfüllung aller seiner Verpflichtungen zurückbehalten. In jedem Fallist GS Visuals berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
7.9. Erfüllungsort ist GS Visuals GmbH, Mozartstraße 42, 9020 Klagenfurt am Wörthersee.

8. Lieferfristen / Termine

8.1. Die von GS Visuals angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe. Ansprüche wegen der Überschreitung dieser Termine (Schadenersatzansprüche, Pönale, Rücktritt) sind daher ausgeschlossen. GS-Visuals ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
8.2. Die Pflicht zur Leistungsausführung von GS Visuals beginnt frühestens sobald der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat, die Anzahlung gem. Punkt 8.10 oder eine etwaige Sicherheitsleistung geleistet hat und seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat (insbesondere die Übergabe sämtlicher erforderlicher Unterlagen, Informationen und sonstige zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel an GS Visuals) Das sind insbesondere (aber nicht ausschließlich):
• die zu erbringenden Leistungen seitens des Auftraggebers, von denen der Auftragnehmer direkt abhängig ist und die für die Durchführung der Arbeiten wesentlich sind (z.B. Zugang zur Liegenschaft, Übermittlung der Unterlagen), während der Projektphase rechtzeitig bereitgestellt werden.
• der Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen ausführliches Feedback auf die präsentierten Zwischenergebnisse übermittelt.
• es in der Projektphase von Seiten des AGs zu keinen wesentlichen Änderungen kommt.
Jede Änderung verschiebt den Projektabschluss für die Zeit ihrer voraussichtlichen Bearbeitung.
8.3. Kommt der Kunde mit der Annahme in Verzug oder unterlässt er die notwendige Mitwirkung tritt Annahmeverzug ein und ist GS Visuals zur fristlosten Beendigung des Vertrages berechtigt. Davon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche von GS-Visuals, die aufgrund eines Annahmeverzuges oder Unterlassung einer notwendigen Mitwirkung bestehen .GS Visuals ist weiters berechtigt, anstelle des Vertragsrücktritts auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Kunde ist in diesem Fall jedenfalls zur Tragung der Kosten in bisher angefallener oder angemessener Höhe verpflichtet.
8.4. GS Visuals ist auch ohne vorhergehende Zustimmung des Kunden berechtigt, zur Erbringung ihrer Lieferungen/Leistungen geeignete Mitarbeiter und sonstige Subunternehmer in unbeschränktem Umfang heranzuziehen.
8.5. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung allenfalls vereinbarter Lieferfrist behindern, eintreten, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände.

9. Unterbrechung der Arbeiten

9.1 Der AG ist jederzeit berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen. Sollten diese nach 14 Werktagen nicht wieder aufgenommen werden, sind wir berechtigt eine Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen inklusive der erbrachten Korrekturen zu legen. Nach Unterbrechung der Arbeiten sind wir auf eine Wiederaufnahme nur gebunden, insofern sich diese nicht mit unseren anderen Aufträgen schneidet und wir die Aufnahme in unseren Zeitplan integrieren können. Der AG ist ebenso berechtigt das Projekt zur Gänze abzubrechen und vom Vertrag teil/zurücktreten. Wir haben in diesem Fall die erbrachten Leistungen aliquot abzurechnen, Korrekturen zu berechnen und sind berechtigt einen Aufschlag von 30% der gesamten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

10. Gewährleistung

10.1. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen andernfalls die Leistung von GS Visuals als genehmigt gilt. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Leistungserbringung/Übergabe sind Gewährleistungsansprüche jedenfalls ausgeschlossen.
10.2. GS Visuals ist berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. § 933b ABGB findet keine Anwendung.
10.3. GS Visuals übernimmt keine Haftung für die Eignung ihrer Leistungen für einen vom Kunden beabsichtigten Zweck.

11. Haftung und Schadenersatz

11.1. Zum Schadenersatz ist GS Visuals in allen in Betracht kommenden Fällen nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GS Visuals ausschließlich für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet GS Visuals nicht.
11.2. Darüber hinaus ist die Ersatzpflicht von GS Visuals betragsmäßig mit 100 % der Auftragssumme begrenzt. Ein Ersatz von darüberhinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
11.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind. Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Die Geltendmachung von über ein Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
11.4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das
Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen / ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten
gegenüberzustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
11.5. Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.
11.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen,
die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der streitverkündigte auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Streitverkündigers dem Verfahren bei, so ist der Streitverkündiger berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Streitverkündigten ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

12. Eigentumsrechte, Immaterialgüterrechte, Nutzungsrechte

12.1. Die von GS Visuals erstellten Leistungen (Visualisierungen, 360 Panoramen, Videos), Werke, Arbeitsergebnisse und sämtliche diesbezüglichen Rechte (insbesondere Patent,-Marken,-Urheber,-Erfinder,-Musterschutzrechte), und sonstiger Unterlagen (wie zB Dokumentationen) stehen GS Visuals zu
12.2. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung an den bei Durchführung des Auftrages entstandenen urheberrechtlich geschützten Werken von GS Visuals ein nichtausschließliches, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den seinem Auftrag zugrundeliegenden Anwendungszweck. Niemals sind im Angebot der Know–how, die 3D Modelle oder die 3D Max Studio Szenen inbegriffen und für deren Erwerb muss eine explizite schriftliche Vereinbarung getroffen werden (Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte mit entgeltlicher Vergütung. Die Vergütung setzt sich aus dem Arbeitsaufwand und den für Österreich geltenden Faktoren für Nutzungsrechte zusammen). Im Zweifel gilt der im Angebot bzw. Auftragsbestätigung festgelegte Verwendungszweck. Insbesondere besteht kein Bearbeitungsrecht oder Vervielfältigungsrecht an den erhaltenen urheberrechtlich geschützten Werken von GS Visuals. Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts für den Anwendungsbereich bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
12.3. Der Kunde verpflichtet sich bei einer zulässigen Veröffentlichung zur Anbringung eines sichtbaren Urheberrechtsvermerks.
12.4. Der Kunde haftet dafür, dass durch allfällige zur Herstellung/Leistungserbringung übergebene Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Baupläne, Modelle, Grundrisse, Pläne, technische Spezifikationen, Objektpläne, Einrichtungspläne, Bau- und Ausstattungsbeschreibung oder sonstige Behelfe nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten hält der Kunde GS Visuals Schad- und klaglos.

13. Forderungsabtretungen

13.1. Forderungen gegen GS Visuals dürfen, wenn GS Visuals nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt nicht abgetreten und/oder verpfändet werden.

14. Geheimhaltung

14.1. Der Kunde verpflichtet sich unwiderruflich, über sämtliche ihm von GS Visuals zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu GS Visuals bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und dies ohne schriftlich Zustimmung von GS Visuals Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung nach Angebotslegung von GS Visuals aufrecht.

15. Höhere Gewalt

15.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen GS Visuals (ohne das dem Kunden daraus Ansprüche zustehen), die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Lieferanlaufzeit auszusetzen und/oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

16. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

16.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zukommenden personenbezogenen Daten von GS Visuals automationsunterstützt im Rahmen des Gesetzes gespeichert und verarbeitet werden.
16.2. Der Kunde ist verpflichtet, GS Visuals Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.

17. Datenverwendung zu Marketingzwecken

17.1. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke unserer Produkte insbesondere zur Verbesserung der Produkte, Weiterentwicklung und internen Bedarfsanalysen, verwendet werden dürfen.

18. Zustimmung zur E-Mail-Werbung, Referenzliste

18.1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von uns Werbung und Informationen per E-Mail über unsere Produkte und Angebote sowie anderen Geschäftspartnern zu erhalten und Kunden in seiner Referenzliste zu führen. Daten des Kunden verbleiben hierbei bei uns und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen.

19. Bedeutung der Überschriften

19.1. Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und Gliederung. Eine normative Bedeutung kommt ihnen nicht zu. Ebenso wenig dienen sie der Begrenzung und/oder der Ausweitung des Anwendungsbereiches oder der Interpretation dieser Geschäftsbedingungen.

20. Salvatorische Klausel

20.1. Sollten einzelne Bestimmungen der mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der Beabsichtigte wirtschaftliche Zwecke in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken

21. Formerfordernis

21.1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernis.

22. Aufrechnung

22.1. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

23. Rechtswahl, Gerichtsstand

23.1. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.
23.2. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
23.3. Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das am jeweiligen Sitz unseres Unternehmens GS Visuals sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.